Wie ist es mit dem Datenschutz?
- Psychotherapeuten unterliegen wie Ärzte der Schweigepflicht und denselben Regelungen, die für diese gelten.
- Bei notwenigen Therapieanträgen werden an die zuständigen Stellen Diagnosen weitergegeben. Falls bei Langzeitanträgen die Bewilligung durch einen Gutachter erforderlich ist, wird ein ggf. notwendiges Gutachten durch den Therapeuten anonymisiert, d.h. es kann anhand des Gutachtens keinerlei Verbindung zu einer konkreten Person hergestellt werden.