Dipl.-Psych. Stefanie Schlomberg
Psychologische Psychotherapeutin

Wie funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse?

  • Der Beginn einer sogenannten Akutbehandlung wird der Krankenkasse nur mitgeteilt und muss nicht eigens beantragt werden. Bei einer Kurzzeittherapie erstellt der Psychotherapeut einen Antragsbericht an den Gutachter der Krankenkasse. In diesem sind sowohl die Diagnose als auch ein Therapieplan enthalten. Außerdem liegt ein Bericht eines Mediziners (Konsiliarbericht) bei, in dem mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausgeschlossen werden.
  • Bei einer Langzeittherapie ist derzeit ein zusätzliches Gutachten erforderlich. Dieser Bericht wird dann von einem Gutachter geprüft und zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen. In der Regel halten sich die Krankenkassen an diese Empfehlung.