Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihre Kasse die Therapie bewilligt, werden die Kosten komplett übernommen. Für Sie fällt keinerlei Zuzahlung an.
Als privat Versicherter, gegebenenfalls mit Beihilfebeteiligung, stellen wir Ihnen die Stunden gemäß Gebührenordnung für Psychologen (GOP) in Rechnung. Diese Kosten lassen Sie sich dann von Ihrer Versicherung und evtl. Beihilfestelle erstatten. Dabei können je nach Versicherungstarif Zuzahlungen anfallen. Dies müssten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären. Die Beihilfe übernimmt ihren Kostenanteil immer komplett im Rahmen der bewilligten Stunden. Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Verfügt der Psychotherapeut über einen Arztregister-Eintrag oder die Kassenzulassung, kann eine Psychotherapie mit der Beihilfe abgerechnet werden.