Dipl.-Psych. Stefanie Schlomberg
Psychologische Psychotherapeutin

Welche Behandlungsverfahren werden von den Krankenkassen anerkannt?

  • Welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Derzeit sind nur die Verfahren der Verhaltenstherapie, der Tiefenpsychotherapie und der analytischen Psychotherapie als Kassenleistung anerkannt. – In der meiner Praxis behandle ich nach dem zugelassenen Verfahren der Verhaltenstherapie.
  • Privat Versicherte sollten vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit der Krankenversicherung klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden, denn die Bedingungen weichen zum Teil erheblich von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Unabhängig von diesen Bedingungen besteht in der Psychotherapie ein Rechtsverhältnis nur zwischen Psychotherapeut und Patient.