Was ist, wenn es mir vor Ablauf der bewilligten Stunden wieder gut geht?
Die bewilligte Stundenzahl ist selbstverständlich nicht verpflichtend! Wenn es Ihnen noch vor dem Ablauf der genehmigten Stunden wieder gut geht, kann die Behandlung jederzeit beendet werden. Die Krankenkasse wünscht dann eine Benachrichtigung vom Therapeuten, dass die Therapie beendet ist.
Es ist oftmals sinnvoll, wenn eine Behandlung dem Ende entgegengeht, die Stunden zeitlich auseinander zu ziehen, also die Termine seltener stattfinden zu lassen. Dies kann eine gute Vorbereitung auf die Zeit nach der Therapie sein. Sie selbst werden sicherer, da Sie bemerken, wie gut Sie ohne die Behandlung zurechtkommen. Oder es wird ersichtlich, an welchen Stellen Sie vielleicht noch Unterstützung oder Ideen benötigen, um nach Ende der Behandlung selbständig die Probleme meistern zu können.