Ja, ganz am Anfang des Kontakts und vor der Therapiebeantragung stehen Sprechstundensitzungen und einige Probatorische Sitzungen, in denen Therapeut(in) und Patient(in) Gelegenheit haben sich kennenzulernen. Diese dienen auch dazu, das Problem und die Diagnose einzugrenzen und festzustellen, ob eine Therapie notwendig ist. Diese sind für Sie als gesetzlich Versicherte(r) kostenfrei. Diese Sitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn der Therapeut über eine Kassenzulassung verfügt.
Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder Kassenzulassung bis zu fünf Probatorische Sitzungen. Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.