Gibt es Bedingungen dafür, dass die Kasse die Kosten übernimmt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100% der Kosten einer Psychotherapie, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen. Der Begriff „Psychotherapeut“ als Berufsbezeichnung ist dafür allein noch kein Hinweis, wohl aber der Begriff „Psychologischer Psychotherapeut“ oder „Ärztlicher Psychotherapeut“. Fragen Sie im Zweifelsfall nach! Eine Liste aller kassenzugelassenen Psychotherapeuten der Region finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (siehe „Hilfreiche Links“).
- Beim Patienten muss eine so genannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden (bspw. Depression, Angststörung, Zwänge, ...). Die Diagnose wird vom Psychotherapeuten während der Probesitzungen gestellt. Zudem stellt er auch fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
- Die Krankenkassen – und auch die meisten privaten Versicherungen – übernehmen grundsätzlich nur Einzel- oder Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen
Angebote wie „Paartherapie“, „Familientherapie“ sowie „Erziehungsberatung“ und Ähnliches werden nicht erstattet! Sie gelten als Lebensberatung und nicht als Heilkunde, da in der Regel keine psychischen Erkrankungen einer Einzelperson, sondern soziale Probleme im Vordergrund stehen. Diese Beratungsleistungen von einem Psychotherapeuten müssen Sie entweder privat bezahlen oder sich an eine Familienberatungsstelle wenden. - Wichtiger Hinweis: Seien Sie skeptisch, wenn ein Psychotherapeut trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse Gebühren für Therapiesitzungen von Ihnen verlangt! Sie sollten sich auf keinerlei Zahlung einlassen und sich im Zweifel an die Psychotherapeutenkammer wenden (siehe „Hilfreiche Links“).