Ihr Weg durch die Praxis
Schritt für Schritt zur Psychotherapie – Hilfe bei psychischen Beschwerden und Störungen
Anmeldung in den telefonischen Sprechzeiten
Wenn Sie beabsichtigen, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, rufen Sie mich bitte während der telefonischen Sprechzeiten an. Die aktuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Ansage unseres Anrufbeantworters.
Sprechstundentermine
Nach telefonischer Terminabsprache biete ich Ihnen einen Sprechstundentermin zur ersten diagnostischen Abklärung an. Dieser Termin bietet Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und dient vor allem dazu, zu klären, ob eine ambulante Psychotherapie oder eine sogenannte ambulante Akuttherapie erforderlich ist.
Aufgrund meiner begrenzten Kapazitäten ist damit noch nicht verbunden, dass ich Ihnen in jedem Fall anschließend auch einen Platz für weitere sogenannte „Probatorische Sitzungen“ oder Therapiesitzungen bei mir anbieten kann.
Probatorische Sitzungen
Nach wissenschaftlichen Studien können die meisten Patienten bereits nach einigen Probesitzungen gut beurteilen, ob sie mit ihrem Therapeuten zurechtkommen. Daher finden im Anschluss an die Sprechstundentermine die sogenannten Probatorischen Sitzungen statt.
Akutbehandlung
In manchen Fällen erscheint statt einer längeren Psychotherapie eine sogenannte Akuttherapie erforderlich. Diese besteht aus maximal 12 Sitzungen und dient der ersten Unterstützung und Stabilisierung.
Freie Plätze
Falls ein Therapieplatz in absehbarer Zeit frei ist, teile ich Ihnen schriftlich einen Erstgesprächstermin mit, den Sie bitte bestätigen. Da ich aber nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stellen kann, kann es sein, dass leider kein Therapieplatz frei ist. In diesem Fall können Sie aber einige Wochen später noch einmal nachfragen, falls Sie bis dahin keinen anderen Therapieplatz gefunden haben.
Gesetzlich krankenversichert
Sie können zu Ihrem ersten Termin entweder mit einer Überweisung Ihres Hausarztes/Facharztes zum Gespräch kommen oder in Eigeninitiative ohne Überweisung, in jedem Fall jedoch mit Ihrer Krankenversicherungskarte.
Privat krankenversichert
Als Privatpatient (mit und ohne Beihilfe) benötigen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer / Personalnummer und die Adresse der Privatversicherung / Beihilfestelle. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.
Absagen
Sollten Sie einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab, das heißt mindestens 48 Stunden vorher! Versäumen Sie dies, muss ich Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.
Therapeutenauswahl
Die Antwort auf die Frage „Woher weiß ich, welcher Therapeut der richtige für mich ist?“ – ist recht einfach: Hören Sie auf Ihre innere Stimme! Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Psychotherapeuten gut aufgehoben fühlen und eine Vertrauensbasis besteht. Ein positives und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut ist eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg.
Probesitzungen vereinbaren
Nach wissenschaftlichen Studien können die meisten Patienten bereits nach einigen Probesitzungen gut beurteilen, ob sie mit ihrem Therapeuten zurechtkommen. Daher gibt es zunächst Sitzungen zur Probe; die sogenannten probatorischen Sitzungen.